In der Substanzklasse S3. Beta-2-Agonisten sind Beispiele für jederzeit verbotene Beta-2-Agonisten nun explizit namentlich genannt, darunter auch die Substanz Higenamin, die in einigen Nahrungsergänzungsmitteln nachgewiesen wurde. Higenamin wird in Deutschland nicht als Wirkstoff in Medikamenten eingesetzt. Zudem ist die inhalative Tageshöchstdosis für Salbutamol in der neuen Verbotsliste präzisiert worden. Für Salmeterol wird erstmalig eine inhalative Tageshöchstdosis angegeben.
In der Substanzklasse S6. Stimulanzien ist die Substanz Lisdexamfetamin nun namentlich in der Verbotsliste 2017 aufgeführt, dies erfolgte bisher nicht. Aufgrund ihrer Ähnlichkeit zu Amfetamin, welches im Wettkampf verboten ist, zählte die Substanz Lisdexamfetamin jedoch bereits in den Vorjahren zu den im Wettkampf verbotenen Stimulanzien.
Die Substanzklasse S7. Narkotika ist um die Substanz Nicomorphin erweitert worden. Die WADA-Verbotsliste 2017 (Deutsch und Englisch) findet sich auf der Homepage der NADA, ebenso eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen im Detail.
Weitere Informationen finden sich ebenfalls online.