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29.01.2013

Sportförderung in Sachsen-Anhalt ab 2013 neu geregelt

Am 1. Januar 2013 ist das Sportfördergesetz in Sachsen-Anhalt in Kraft getreten. Am 28. Januar hat Sachsen-Anhalts Sportminister Holger Stahlknecht in Magdeburg im Beisein von LSB-Präsident Andreas Silbersack die Ausführungsverordnung unterzeichnet, die zukünftig die Details der Sportförderung für die 3.143 Sportvereine, die 14 Kreis- und Stadtsportbünde und die 47 Landesfachverbände regelt.

Sportminister Holger Stahlknecht betonte vor den Vertretern der Sportorganisationen des Landes: "Wir haben gemeinsam in einem Jahr etwas geschaffen, worüber vorher 20 Jahre geredet wurde. Im Ergebnis eines harten Ringens hoffe ich, dass wir mit dem Sportfördergesetz und der Ausführungsverordnung einen guten Lösung gefunden haben."
 
Andreas Silbersack, Präsident des LSB Sachsen-Anhalt, hob hervor: "Es ist als Erfolg zu werten, dass innerhalb eines Jahres ein solch weitgreifendes Gesetz, bei dessen Erarbeitung der Sport intensiv beteiligt war, auf den Weg gebracht wurde. Ich sehe in dem vom Landtag beschlossenen Sportfördergesetz die Chance, den Sport in Sachsen-Anhalt weiter zu entwickeln. Es beinhaltet für unsere Vereine und Verbände, sowie die Kreis- und Stadtsportbünde Rechtssicherheit in Bezug auf die finanzielle Unterstützung der Sportarbeit und die Nutzung kommunaler Sportanlagen.“

Die in Magdeburg der Öffentlichkeit vorgestellte Ausführungsverordnung (AVO), die die Details der Vergabe der Sportfördermittel ab 2013 regelt, ist das Ergebnis der einjährigen intensiven Tätigkeit von Arbeitsgruppen und der Lenkungsgruppe zur AVO. Die 14 Kreis- und Stadtsportbünde und die 47 Landesfachverbände werden demnach ab 2013 ähnlich wie die Sportvereine des Landes bereits seit 2009 mit Pauschalen gefördert. Auf einem einseitigen, stark vereinfachten digitalen Antragsformular können sie sich entsprechend der von Politik und Sport gemeinsam erarbeiteten Leistungskriterien ihre Fördersumme selbst errechnen. Das aufwändige Erstellen von Wirtschaftsplänen und Verwendungsnachweisen entfällt.

"Es ist gelungen, zwischen Sport und Politik einvernehmliche Kriterien zu erarbeiten, die maßgeblich für die Ausgestaltung der AVO sind und die die Grundlage für die Berechnung der pauschalen Förderung der Vereine, Kreis- und Stadtsportbünde sowie der Landesfachverbände sind“, schätzt der LSB-Präsident ein. „Positiv sehe ich vor allem, dass damit erreicht wurde, den Verwaltungsaufwand deutlich zu verringern und dass mit den festgelegten Kriterien nunmehr verbindlich feststeht, wie die Sportförderung konkret umgesetzt wird.“
„Wir sind uns aber auch bewusst, dass es bei der Umsetzung der Ausführungsverordnung nicht nur Gewinner gibt. Umso wichtiger war es uns, gemeinsam mit dem Ministerium tragbare Lösungen für die Sportverbände zu finden, die nach den vom Sport selbst auferlegten Leistungskriterien eine geringere Förderung erhalten“ so Silbersack. Deren Förderung wird im Jahr 2013 nicht unter 88 Prozent des Vorjahres fallen. So die Zusage von Sportminister Holger Stahlknecht.


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